Wenn ein deutscher Arbeitgeber eine ausländische Fachkraft beschäftigen möchte, benötigt der Ausländer einen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit gestattet.
Uni-Abschluss
Bei einem ausländischen Abschluss müssen der Abschluss und die Uni anerkannt sein.
Gehalt
Das Bruttojahresgehalt muss bestimmte Mindestgrenzen erreichen.